Das THW

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist die Zivilschutzorganisation des Bundes und ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern. Durch die ehrenamtliche Mitwirkung von rund 80.000 Bürgerinnen und Bürgern im Alter von 6 bis 67 Jahren stellt das THW weltweit eine einzigartige Behörde dar.

Gesetzliche Aufgaben

Das THW ist zunächst mal ausschließlich für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall zuständig, es leistet im Wege der Amtshilfe auf Anforderung der zuständigen Stellen aber auch Unterstützung im Katastrophenschutz und in der alltäglichen Gefahrenabwehr.

Die Aufgaben des THW werden im THW-Gesetz von 2009 detailliert beschrieben. Nach § 1 Abs. 2 übernimmt das THW folgende hoheitliche Aufgaben:

  • Leistung technischer Hilfe nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz

  • Leistung technischer Hilfe im Ausland im Auftrag der Bundesregierung

  • Leistung technischer Hilfe im Inland anlässlich von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen