Sonstige Funktionen

Neben den Führungskräften übernehmen Helferinnen und Helfer besondere Funktionen im Ortsverband, die für die Aufgabenerfüllung des Ortverbandes unverzichtbar sind. Diese sonstigen Funktionen werden i.d.R. als Zweitfunktion ausgeübt, also neben der Tätigkeit in einer der Einheiten des Ortsverbandes.

Nachfolgend werden diese Funktionen näher vorgestellt.

Befähigte Personen

Die Befähigten Personen prüfen die prüfpflichtige Ausstattung und stellen damit sicher, dass sich die Ausstattung in einem sicheren Zustand befindet und gefahrlos eingesetzt werden kann.

Die Prüfungen für diese Ausstattung müssen jährlich bzw. zweijährlich durchgeführt werden. Art und Umfang der Prüfung richtet sich dabei nach den Vorgaben der Gesetzlichen Unfallversicherung (vglb. Berufsgenossenschaft in der freien Wirtschaft).

Der Ortsverband Hoya verfügt über Befähigte Personen für folgende Bereiche:

  • Technik (Leitern, motorgetriebene Geräte)
  • Logistik (Ketten, Anschlagmittel, Spanngurte, Seil- und Kettenzuggeräte)
  • Elektro (elektrisch betriebene Geräte)

 

Die Prüfungen finden unter Leitung dieser Befähigten Personen und mit Unterstützung aller Einheiten statt. Hierdurch können evtl. festgestellte Bedienungsfehler mit den Einsatzkräften besprochen werden. Zudem erhalten die Einsatzkräfte Kenntnis über notwendige Wartungsarbeiten an der Ausstattung.

Das hauptamtliche Prüfteam der THW-Geschäftsstelle Verden stellt die übrigen Prüfungen sicher (hydraulische und pneumatische Hebezeuge, Atemschutzgeräte etc.).

IT-Betreuer

Der IT-Betreuer stellt die Funktionsfähigkeit des OV-internen IT-Netzes sicher. Er administriert das Netzwerk und die THW-eigene Datenbank "THWin".

Darüber hinaus weist er die Nutzer in die Anwendungen ein und führt bei Bedarf entsprechende Schulungen durch.

Helfervertretung

Der Helfersprecher und sein Stellvertreter vertreten die Interessen der Helferschaft gegenüber dem Ortsbeauftragten. Sie sind damit die „Personalvertretung“ im Ortsverband.

Sie wirken bei allen grundlegenden wichtigen Entscheidungen mit, insbesondere aber bei disziplinarischen Vorgängen. Sie werden jeweils für eine Amtszeit von 5 Jahren durch die Helferschaft gewählt.

Aktuell üben Lea Stühring (Helfersprecherin) und Simon Evers (stv. Helfersprecher) dieses wichtige Amt aus.

Sicherheitsbeauftragter

Der Sicherheitsbeauftragte berät den Ortsbeauftragten und die Führungskräfte des Ortsverbandes im Hinblick auf den Arbeitsschutz im THW.

Er achtet auf mögliche Gefahren in der Liegenschaft sowie in der Ausbildung und im Einsatz und weist die Führungskräfte auf diese Gefahren hin. Er macht aber auch Vorschläge, wie diese Gefahren möglicherweise minimiert werden können.

Gerade im THW, das in Situationen arbeitet, wo der „normale“ Arbeitsschutz eigentlich nur das Einstellen aller Tätigkeiten vorsieht, ist dies eine überaus verantwortungsvolle und wichtige Funktion.

Sonstige Verantwortliche Person Gefahrgut

Die Sonstige Verantwortliche Person Gefahrgut im OV berät den Ortsbeauftragten sowie die Führungskräfte und Kraftfahrer hinsichtlich der Beförderung von Gefahrgut.

Ziel  ist es, dass bei der Beförderung von Gefahrgut die bestehenden Vorschriften sowie die Ausnahmeregelungen richtig angewendet werden und dadurch Gefährdungen von Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich wird die 1000-Punkte-Regelung angewandt, nach der nur bestimmte Mengen bestimmter Gefahrgüter transportiert werden dürfen. Darüber hinausgehende Transporte erfolgen unter Anwendung der sonstigen ADR-Bestimmungen durch die FGr. Logistik.

Einsatznachsorge

Die Angehörigen des Einsatznachsorgeteams (ENT) des THW-Landesverbandes Bremen, Niedersachsen kümmern sich um die THW-Angehörigen, die psychische belastet wurden und bei der Verarbeitung dieser Eindrücke Unterstützung benötigen.

Das ENT leistet Unterstützung gem. den bundeseinheitlichen Qualitätsstandards der sog. Konsensuskonferenzen und hält sich dabei an das auf Deutschland angepasste CISM-Verfahren (Critical Incident Stress Management).

Der Ortsverband Hoya stellt für dieses ENT eine psychosoziale Fachkraft.

AED-Gerätebeauftragte

Der Ortsverband verfügt über einen automatischen externen Defibrillator (AED). Die regelmäßige Überprüfung des Gerätes auf Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft gehört zu den Aufgaben der AED-Beauftragten.

Mit dem AED kann bei einem Herzstillstand effektive Hilfe geleistet werden, bis der Rettungsdienst vor Ort eintrifft. Alle Ortsverbands-Angehörigen werden alle zwei Jahre in der Ersten-Hilfe fortgebildet und sind damit ebenfalls in den Umgang mit einem AED eingewiesen.