Das THW
Gesetzliche Aufgaben
Das THW ist zunächst mal ausschließlich für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall zuständig, es leistet im Wege der Amtshilfe auf Anforderung der zuständigen Stellen aber auch Unterstützung im Katastrophenschutz und in der alltäglichen Gefahrenabwehr.
Die Aufgaben des THW werden im THW-Gesetz von 2009 detailliert beschrieben. Nach § 1 Abs. 2 übernimmt das THW folgende hoheitliche Aufgaben:
Leistung technischer Hilfe nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
Leistung technischer Hilfe im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
Leistung technischer Hilfe im Inland anlässlich von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen