Was tun bei Blaulicht & Martinshorn?
Um möglichst schnell zur Einsatzstelle zu kommen, dürfen Einsatzfahrzeuge sogenannte "Wegerechte" nach § 38 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch nehmen. Das ist dann durch Blaulicht & Martinshorn den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber kenntlich zu machen. Für die übrigen Verkehrsteilnehmer bedeutet das, sofort freie Bahn zu schaffen, damit die Einsatzfahrzeuge ungehindert passieren können. Man muss als unverzüglich an den Straßenrand fahren, seine eigene Geschwindigkeit ggf. bis zum Stillstand verringern und auch mal auf seine Vorfahrt verzichten.
Auf Grundlage des § 35 der Straßenverkehrsordnung erfolgt die Inanspruchnahme des Wegerechts in der Regel auch zusammen mit der Inanspruchnahme von "Sonderrechten". Diese Sonderrechte erlauben es den Einsatzkräften, von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abzuweichen, sofern dies zur Erfüllung des Auftrages nötig ist und niemand anders dadurch gefährdet oder geschädigt wird. Somit dürfen die Einsatzfahrzeuge also die zulässige Höchstgeschwindigkeit übertreten und auch rote Ampeln überfahren.