THW im Inland

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Innern. Sie wurde als Zivilschutzorganisation zum Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall gegründet und hat sich seit dem zu einem wichtigen Partner im zivilen Bevölkerungsschutz der Bundesrepublik Deutschland entwickelt.

Aufgaben

Im Inland hat das THW den Auftrag der Technischen Hilfeleistung im Zivilschutz (Verteidigungsfall) und die Unterstützung anderer Stellen der Gefahrenabwehr bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes. Hierzu arbeitet das THW eng mit den Landkreisen und Gemeinden sowie den Feuerwehren, den Sanitätsorganisationen und der Polizei zusammen.

Aufbau und Organisation

An der Spitze des THW steht der Präsident mit der THW-Leitung. Der THW-Leitung sind die THW-Bundesschule mit ihren Standorten Hoya (Bremen) und Neuhausen (Stuttgart) sowie die Logistikzentren Inland (Heiligenhaus) und Ausland (Mainz) angegliedert.

Unterhalb der Leitung ist das THW in 8 Landesverbände (LV) gegliedert. Durch diese Dienststellen erfolgt eine Abstimmung mit den Partner auf Ebene der Bundesländer. Der Landesverband Bremen, Niedersachsen hat seinen Sitz in Hannover. Innerhalb der Landesverbände ist das THW in Geschäftsführerbereiche (GFB) gegliedert, die jeweils durchschnittlich 10 Ortsverbände umfassen. Innerhalb dieser GFB übernimmt eine THW-Geschäftsstelle die hauptamtliche Betreuung der Ortsverbände. Unser Ortsverband gehört zur Geschäftsstelle Verden.

Örtlich ist das THW bundesweit mit 668 Ortsverbänden vertreten. Die Ortsverbände sind ausschließlich ehrenamtlich organisiert und bilden die Basis des THW: hier findet der Dienstalltag und das Einsatzgeschehen statt. Gemeinsam mit dem Ortsverband Nienburg sind wir in die Gefahrenabwehr im Landkreis Nienburg eingebunden.

THW im Bevölkerungsschutz

Die Sicherstellung des Schutzes und der Sicherheit für die Bevölkerung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Das deutsche Bevölkerungsschutzsystem ist dabei überwiegend ehrenamtlich getragen und baut auf die gemeinsame Verantwortung der Bevölkerung, der Unternehmen der Privatwirtschaft und staatlicher Stellen.

Unterschieden wird in drei Bereiche:

  1. Zivilschutz - Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall. Dies ist eine Aufgabe des Bundes gem. Artikel 73. Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz. Details hierzu regelt das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz.
  2. Katastrophenschutz - Schutz der Bevölkerung vor natürlichen und technischen Gefahren im Frieden. Dies ist eine Aufgabe der Länder gem. Artikel 30 Grundgesetz. Details hierzu regelt in Niedersachsen das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz.
  3. Alltägliche Gefahrenabwehr - Schutz der Bevölkerung vor den alltäglichen Gefahren z.B. im Haushalt, im Straßenverkehr usw. Dies ist eine Aufgabe kommunaler Stellen gem. der entsprechenden Landesgesetze. Details hierzu regeln in Niedersachsen u.a. das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz, das Rettungsdienstgesetz und das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Mitwirkende Organisationen

Im deutschen Bevölkerungsschutz wirken mehrere Hilfeleistungsorganisationen mit, die alle ausschließlich ehrenamtlich organisiert sind.

Seitens des Bundes steht die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für den Bergungs- und Instandsetzungsdienst zum Schutz der Bevölkerung bereit. Die Gemeinden steuern die Feuerwehren für den Brandschutz- und den ABC-Dienst bei. Beide Organisationen sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen und wirken per Gesetz im Bevölkerungsschutz mit.

Der Sanitäts- und Betreuungsdienst wird hingegen durch die privat-rechtlich organisierten Hilfsorganisationen wahrgenommen. Das sind der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst. Diese Organisationen haben sich zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichtet und wurden durch die entsprechenden Stellen hierfür auch anerkannt.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe übernimmt dabei eine koordinierende Rolle in der Katastrophenvorsorge und im akuten Krisenmanagement. Durch gemeinsame Leitlinien und Ausbildung wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Partner erleichtert.

Dieses auf bürgerschaftlichem Engagement basierende Hilfeleistungssystem ist weltweit eine Seltenheit; in anderen Ländern werden diese Aufgaben durch hauptamtlich betriebene Organisationen wahrgenommen.

Mitwirkung der Bevölkerung

Wirksame Hilfe kann und muss aber auch durch die Bevölkerung selbst geleistet werden. Das setzt voraus, dass sich jeder mit den für ihn relevanten Risiken auseinandersetzt und Maßnahmen der Vorsorge und Vorbeugung ergreift.

Sind Sie entsprechend vorbereitet? Können Sie Erste-Hilfe leisten, wenn ein Familienangehöriger in Not gerät? Können Sie mit einem Feuerlöscher umgehen? Haben Sie für einen längerfristigen Stromausfall vorgesorgt? Nein? Dann tun Sie etwas!

Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Bevölkerungsschutz und entlasten damit die Einsatzkräfte durch die Einleitung wirksamer Erstmaßnahmen. 

Und vielleicht bekommen Sie dabei ja auch Lust, als ehrenamtlicher Retter bei uns oder einer der Partnerorganisationen mitzuwirken ...

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