Rettungsgasse

Um bei einem Unfall auf mehrspurigen Straßen, insbesondere auf Autobahnen, schnell zu den Verunfallten zu kommen, sind die Rettungskräfte auf "freie Bahn" angewiesen. Der Gesetzgeber sieht hierfür gem. § 11 der Straßenverkehrsordnung die Bildung einer Rettungsgasse vor.

Wie geht das?

Ganz einfach: die Fahrzeuge auf der linken Spur halten sich links, alle Fahrzeuge auf den rechten Fahrspuren fahren ganz recht. Und das nicht erst, wenn das Einsatzfahrzeug hinter einem steht, sondern sobald der Verkehr zu stocken anfängt, spätestens aber bei Stillstand! Und es könnten mehrere Fahrzeuge kommen.

Sie können damit helfen, Menschenleben zu retten. Denn es kann um Sekunden und Minuten gehen!