Sicherheit & Gesundheitsschutz
Die Kosten für die notwendigen medizinischen Untersuchungen, die Vorsorgemaßnahmen und die Schutzausstattung übernehmen natürlich wir. Jeder THW-Angehörige muss dabei allerdings auch selbst auf eine gewisse Fitness achten, um alle Aufgaben übernehmen zu können.
Das THW hat für die Durchführung der Untersuchungen und Impfungen sowie für die arbeitsmedizinischen und arbeitssicherheitstechnischen Begehungen entsprechende Arbeitsmediziner unter Vertrag. Näheres erfahren Sie aber bei der Aufnahme in das THW.
Arbeitsschutz
Um im Dienstalltag und im Einsatz bestmöglichen Schutz vor Unfällen bieten zu können, sind die Unfallverhütungsvorschriften fester Bestandteil der Ausbildung und sicherheitsrelevante Themen werden entsprechend intensiv und wiederholt ausgebildet. Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Begehungen der Liegenschaften gemeinsam mit den jeweiligen Fachkräften.
Um im Einsatz und im Ausbildungsdienst geschützt zu sein, erhalten die Einsatzkräfte kostenfrei die notwendige persönliche Schutzausstattung, bestehend aus Einsatzanzug, Einsatzschuhen, Handschuhen und Schutzhelm. Weitere Schutzausstattung gegen Absturz bzw. für die Benutzung der Geräte befindet sich dann noch auf den Fahrzeugen.
Unfallversicherung
THW-Angehörige sind nach dem 7. Sozialgesetzbuch über den Bund gegen Unfälle und Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Dienstgeschehen versichert. Versicherungsträger für das THW ist die Unfallversicherung Bund-Bahn mit Sitz in Wilhelmshaven.
Die Unfallversicherung sorgt für eine umfassende Heilbehandlung, für die notwendige medizinische und soziale Rehabilitation, und im Extremfall auch für notwendige Rentenzahlungen, wenn eine Erwerbsunfähigkeit verursacht worden sein sollte.
Wichtig ist die unverzügliche Anzeige aller Unfälle (auch auf dem Weg zum oder vom Dienst) beim Ortsbeauftragten bzw. durch Eintragung in das Verbandbuch! Wurde eine medizinische Behandlung notwendig, so ist eine Unfallanzeige an die UV Bund zu erstatten.
Impfungen
Um sich im Einsatz nicht mit gefährlichen Krankheiten anzustecken, müssen die THW-Einsatzkräfte auch einen gewissen Impfschutz haben. Wir setzen dabei alle von den Krankenkassen übernommenen Schutzimpfungen voraus (insbesondere Tetanus und Diphterie), und übernehmen darüber hinaus die Impfung gegen Hepatitis A und B.
Ohne diesen Impfschutz ist eine Verwendung außerhalb des eigentlichen Einsatzgeschehens möglich.
Eignungsuntersuchungen
Eingangsuntersuchung (G26.1)
Für die Aufnahme in das THW, zumindest für die Teilnahme an Einsätzen, ist eine gewisse gesundheitliche Eignung nötig. Diese wird durch die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nach dem Grundsatz 26.1 (leichter Atemschutz) festgestellt. Zu der Untersuchung gehört ein allgemeine Anamnese und ggf. weitergehende Untersuchungen, z.B. ein Blutbild und der Urinstatus.
Diese Untersuchung wird nur wiederholt, sofern es hierfür einen konrekten Anlass gibt.
Wer für den Einsatzdienst gesundheitlich nicht geeignet ist, kann uns aber gerne auf andere Weise im Bereich der Verwaltung und Logistik unterstützen.
Atemschutzuntersuchung (G26.3)
Einige unsere Aufgaben erfordern auch den Einsatz umluftunabhängiger Atemschutzgeräte (schwerer Atemschutz). Daher sind bei uns ein Teil der Helfer hierfür ausgebildet und müsen sich der hierfür notwendigen arbeitsmedizinischen Untersuchung nach Grundsatz 26.3 unterziehen. Hierzu gehören die Untersuchungsteile der G26.1, ein Blutbild, Urinstatus und ein Belastungs-EKG. Weitere Untersuchungen können notwendig werden.
Diese Untersuchung muss alle 3 Jahre (ab dem 50. Lebensjahr jährlich) wiederholt werden.
Tropentauglichkeitsuntersuchung (G35)
Wer im Ausland eingesetzt werden soll, muss sich darüber hinaus einer Tropentauglichkeitsuntersuchung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz 35 unterziehen. Um den Anforderungen eines Einsatzes in den Tropen gerecht zu werden, wird diese Untersuchung um ein Belastungs-EKG und einen Lungenfunktionstest erweitert.
Die Untersuchung wird ebenfalls alle drei Jahre wiederholt, aber auch nach jedem Einsatz.
Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung
Die Kraftfahrer (Klasse C) müssen für die Verlängerung ihrer Führerscheine ebenfalls regelmäßige Untersuchungen durchführen lassen. Diese Untersuchung umfasst eine allgemeine Anamnese sowie ein augenärztliches Gutachten.
Kontakt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Hauptstandort Wilhelmshaven
Weserstraße 47
26382 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 407-4007
Fax: 04421 407-4070